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compliance-beratung
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Beratung bei der Erstellung von unternehmensinternen Verhaltensregeln
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Strategieberatung bei der Einführung von Compliance im Unternehmen
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Anpassung von unternehmensinternen Verhaltensregeln an neue Vorgaben
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Beratung bei der Durchführung von Compliance-Verfahren
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Beratung des Compliance-Verantwortlichen im Unternehmen
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Beratung bei der Berichterstattung
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Beratung bei der Einschaltung von staatlichen Ermittlungsbehörden
Compliance ist heute in allen Unternehmen ein wichtiges Thema, bei dem sowohl die strafrechtlichen wie auch arbeitsrechtlichen Bezüge zu beachten sind. Ein funktionierendes Compliance-System dient dem Schutz des Unternehmens und des einzelnen Mitarbeiters vor Rechtsverstößen und Sanktionen. Ob Risikocontrolling in Bezug auf die Vermeidung von Straftaten u. a., Datenschutz oder Ethikrichtlinien, das unternehmensinterne Compliance-System muss, um seine volle Wirksamkeit zu entfalten, nicht nur Verhaltensregeln aufstellen, sondern diese auch in Arbeitsanweisungen, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen arbeitsrechtlich umsetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Verhaltensverstöße gegenüber dem Mitarbeiter arbeitsrechtlich wirksam sanktioniert werden können und sich das Unternehmen gegenüber Dritten (z. B. Behörden) exkulpieren kann.
Neben den typischen Tätigkeiten eines „Strafverteidigers“ und „Arbeitsrechtlers“ bieten wir daher die interdisziplinäre Beratung und Betreuung unserer gewerblichen Mandantschaft im Bereich der Compliance an, wobei wir Sie von der Erstellung entsprechender Verhaltensregeln (Unternehmenskodex), über die Implementierung eines Compliance-Systems bis hin zur Durchführung von Compliance-Verfahren begleiten können.